Eine Novellierung die auszog, das Scheitern zu lernen. Von Pia Hannappel.
Die politische Debatte um die Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (kurz JMStV) schien mit dem Änderungsbeschluss durch die Ministerpräsidenten der Bundesländer Mitte letzten Jahres zunächst als beendet. In der Ministerpräsidentenkonferenz einigten sich die Landesvertreter am 10. Juni 2010 auf Neuregelungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, die bis zum Jahresende durch die Landesparlamente ratifiziert werden und am 01. Januar 2011 in Kraft treten sollten. Kurz vor Ablauf der Ratifizierungsfrist kippte die politische Stimmungslage jedoch unerwartet. Im Dezember 2010 ist der Änderungsbeschluss gescheitert, nachdem das Landesparlament in Nordrhein-Westfalen gegen die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages gestimmt hat. Die „Netzgemeinde“, die das Thema im November erneut aufgenommen und intensiv diskutiert hat, dürfte an dieser Entwicklung maßgeblich beteiligt gewesen sein.
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – ein Regelwerk nach Maß?
Seit 2003 gilt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als Staatsvertrag zwischen den deutschen Bundesländern. Jugendschutzbestimmungen, die bis dato im Rundfunkstaatsvertrag der Länder sowie im Staatsvertrag über Mediendienste enthalten waren, wurden im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in einem eigenständigen Regelwerk zusammengeführt, das als Ergänzung zum Jugendschutzgesetz, Telemediengesetz und Rundfunkstaatsvertrag verstanden werden kann. Vorrangiges Ziel des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages ist es, Kinder und Jugendliche vor Angeboten in Rundfunk und Telemedien zu schützen, die die Menschenwürde verletzen oder die Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen oder gefährden (vgl. §1 JMStV). Hierunter fallen beispielsweise harte Pornografie, Gewaltverherrlichung oder extremistische Propaganda. In Bezug auf Online-Angebote sind insbesondere nachstehende Bestimmungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag von Bedeutung:
Kern der Debatte – die Netzgemeinde macht mobil
Im Mittelpunkt der Diskussionen, die vor allem von politischen Online-Medien vorangetrieben wurden, standen die geplante Einführung
Die Novellierung unter der Schirmherrschaft parlamentarischer Zwänge
Das Wiedererwachen einer breit angelegten Diskussion um den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag kurz vor Ablauf der Ratifizierungsfrist kann detailliert nachskizziert werden. Eine brisante Twittermeldung der Partei „Die Grünen“ in Nordrhein-Westfalen vom 29. November 2010 war augenscheinlich Anlass, um eine neuerliche Debattenlawine in Gang zu setzen.
Innerhalb weniger Stunden wurde die Meldung als Thema für die Website „parlamentarische-zwaenge“ aufgegriffen, auf der Nutzer nach dem Vorbild der Twittermeldung der „Grünen“ eigene Einträge hinterlassen konnten, was wiederum zu einer noch breiteren Öffentlichkeit in der Netzgemeinde führte. Ein sogenannter „Shit-Storm“ brach auf „Die Grünen“ ein, was die Opposition im Nordrhein-Westfälischen Landtag als willkommenen Anlass nahm, sich der Protestgemeinde anzuschließen und gegen die Ratifizierung zu stimmen. Die Novellierung war damit gescheitert.
Viel Lärm um Nichts?
Tatsächlich hätte die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages überschaubare Änderungen nach sich gezogen: Insbesondere die geplante Einführung der Alterskennzeichnung hat zu hitzigen Diskussionen geführt. Entgegen mancher Annahmen wäre allerdings keine generelle Kennzeichnungspflicht von Online-Angeboten vorgeschrieben worden. Ausnahmen hiervon bildeten Inhalte für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren sowie Inhalte für Nutzer ab 12 Jahren, sofern das Angebot gleichzeitig Inhalte für jüngere Kinder führt und diese nicht vom Angebot für Nutzer ab 12 Jahren getrennt sind. Als Alternative zur Alterskennzeichnung waren die Sendezeitbegrenzung oder wahlweise das Vorschalten von technischen Mitteln, wie beispielsweise Jugendschutzprogramme, vorgesehen. Jugendschutzprogramme haben auch in der Vergangenheit bereits Anwendung gefunden und bildeten somit keine Neuerung im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, die geplante Einführung eines zentralen Label-Systems hingegen schon. Darüber hinaus gilt auch künftig: Haftung für Drittinhalte wie beispielsweise Foreneinträge oder Kommentare entsteht erst ab Kenntnisnahme (es besteht keine Prüfpflicht) und redaktionelle Angebote mit tagesaktuellen und gesellschaftlich relevanten Themen sind auch weiterhin von den Regelungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ausgenommen.
Ring frei für die neue Debattenrunde
Nach dem Scheitern folgt der Neubeginn. Die politischen Lager stehen vor der neuerlichen Aufgabe, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag an den technologischen Fortschritt und die veränderten Kommunikationskultur im Internet anzupassen und grundsätzliche Fragen zum Jugendschutz zu diskutieren. Vor dem Hintergrund des globalen Netzcharakters gilt es einmal mehr Grenzen zu überwinden, Betroffene und Interessenvertreter publizierender Nutzer mit in die Entwicklung eines neuen Gesetzesentwurfs einzubeziehen und die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen durch gezielte Maßnahmen zu fördern, ohne das bestehende Schutzbedürfnis vollständig auszublenden. Die Kritik, dass nationale Regelungen mit Alterskennzeichnungen, Jugendschutzprogrammen oder Netzsperren wenig Erfolg versprechend und Ziel führend sind, scheint allerdings einleuchtend. Die Herausforderung besteht also darin, alternative Lösungen zu finden, die Kindern und Jugendlichen einen verbesserten Schutz vor gefährdenden Inhalten ermöglichen. Insofern sollte die Stärkung der Medienkompetenz als vorrangiges Instrument zum Schutz vor gefährdenden Medieninhalten dienen. Gebote anstelle von Verboten könnten damit die Grundlage für eine erneute Auseinandersetzung mit der Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages bilden.
Quellen:
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter: JMStV – Häufig gestellte Fragen (20. November 2010), URL: http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
Law Blog/Udo Vetter: Blogger können leidlich gelassen bleiben, (25. Februar 2011), URL: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/12/01/warum-blogger-gelassen-bleiben-konnen/
Süddeutsche Zeitung/Jetzt.de: Was ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag? (25. Februar 2011), URL: http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/515428
Wikipedia: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (27. Februar 2011), URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
netzpolitik.org: Tag „Jugendschutz“ (27. Februar 2011), URL: http://www.netzpolitik.org/?s=JMStV
Telemedicus: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (25. Februar 2011), URL: http://www.telemedicus.info/uploads/JMStV_14-RAeStV-mit_Hervorhebungen.pdf
Telemedicus: Infografik zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (25. Februar 2011), URL: http://www.telemedicus.info/article/1911-SchwenkeMoeller-Infografik-zum-JMStV-Update.html
Konstanze Kurz: „Netzsperren durch die Hintertür“ (25. Februar 2011), URL: http://www.youtube.com/watch?v=5B9Fea9fgNA
Medienpädagogik: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – ein Ungetüm stolpert über die Internet-Evolution / Strategien für einen akzeptablen Jugendmedienschutz (27. Februar 2011), URL: http://www.medienpaedagogik-praxis.de/2011/02/08/jugendmedienschutz-staatsvertrag-jmstv-kritik-und-forderungen/
Medienrecht Vorschriftensammlung Stand 2007, Verlag C.F. Müller 2007, ISBN 978-3-8114-7520-5